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Ingenieurbüro Läer
Ihr Baugutachter und Bauberater für Lüneburg und Umgebung


Im Rahmen der Bauabläufe wird mindestens bei nachfolgend aufgeführten Bautenständen eine Qualitätskontrolle durchgeführt:

1. Baukontrolle (Gebäude ohne Keller): Vor dem Betonieren der Streifenfundamente und der Betonsohlplatte.

2. Baukontrolle: Nach dem Erstellen des Erdgeschossmauerwerkes, einschl. der Erdgeschossdecke, jedoch vor Beginn der Verblendarbeiten oder der Fassadendämmung.

3. Baukontrolle: Nach dem Richten des Dachstuhles und dem Einbau der Unterspannbahn.

4. Baukontrolle: Nach Fertigstellung des Giebelmauerwerkes und Dachpfanneneindeckung.

5. Baukontrolle: Während, aber spätestens nach dem Einbau der Fenster. Vor dem Verputzen der Wände.

6. Baukontrolle: Nach dem Einbau der Wärmedämmung im Dachgeschoss und vor dem Anbringen der Gipskartonplatten.

7. Baukontrolle: Nach dem Einbau der Fußbodenheizung (Heizkörperheizung). Vor dem Einbringen des Estrichbetons.

8. Baukontrolle: Nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten sowie der Sanitär- und Heizungsendmontage.

9. Baukontrolle: Schlussabnahme nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Arbeiten zusammen mit dem Bauträger.



Diplomingenieur
HARALD LÄER
Baumeister BDB (Bund Deutscher Baumeister)

Mitglied der Ingenieurkammern
- Niedersachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein
Ahornweg 11
D-21335 Adendorf

Tel: 04131-2215484
Fax: 04131-2215486
Mobil: 0171-3232431

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